Livia Dressler

Ergänzung zum Bauprojekt (Kirchgemeindeversammlung)

Investitionsprojekte -Erläuterungen der Kirchenpflege

Die Kirchenpflege hat im Jahr 2023 den Studienantrag zur energetischen Sanierung des Gebäudes
Kirche/Pfarreizentrum in Auftrag gegeben. Über die Resultate der Studie und die einzelnen
Teilprojekte wurde verschiedentlich an der Gemeindeversammlung kurz informiert.
Auch wurden die Projekte in die Investitionsplanung 2024 aufgenommen, mit Umsetzungsbeginn ab 2025. Die Umsetzung der Projekte hat sich aber aus verschiedenen Gründen verzögert.
Im Budget 2025 sind die Sanierungsprojekte im Investitionsplan 2025 - 2028 mit Umsetzungsbeginn 2025 wiederum aufgeführt. Eine Freigabe der Projekte durch die Kirchgemeindeversammlung ist aus nachstehenden Gründen noch nicht erfolgt.

Ausgangslage für anstehende Investitionen:
Die Kirchgemeinde verfügt über ein gutes Eigenkapital von ca. 3.1 Mio. CHF per 31.12.2024. Doch Eigenkapital bedeutet nicht frei verfügbare flüssige Mittel. Teil des Eigenkapitals sind auch die Liegenschaften mit dem aktuellen Wert vor Abschreibungen von ca. 0.6 Mio. CHF per 31.12.2024. Die Kosten für die Umsetzung aller Sanierungsprojekte für das Gebäude Kirche / Pfarreizentrum gemäss Studie 2023 und Kostenvoranschlag beträgt ca. 2.1 Mio. CHF.

Für die Renovation der beiden Wohnungen im Pfarreihaus sind in der Investitionsplanung in weiteren Jahren ebenfalls Gelder eingeplant. Diese Arbeiten stehen auch schon länger an, werden aber voraussichtlich erst bei einem Mieterwechsel ausgeführt. Da dies zeitlich nicht oder schlecht geplant werden kann, muss dieser Betrag bei Bedarf kurzfristig zur Verfügung stehen. Im Weiteren muss auch der Ersatzheizung mit begleitenden energetischen Massnahmen im Pfarrhaus im Auge behalten werden. Für das Pfarreihaus sind also in naher bis mittlerer Zukunft auch Investitionen im Umfang von ca. 0.35 Mio. CHF unbedingt nötig.

Anliegen der Kirchenpflege:
Der Kirchenpflege ist es ein grosses Anliegen, die Kirchenfinanzen auch mittel- bis langfristig im Lot zu behalten. Die Mitgliederzahlen in den Kirchgemeinden und damit die Steuereinnahmen stagnieren oder nehmen ab. Das Budget 2025 wurde mit einem Aufwandüberschuss von ca. 0.25 Mio. CHF beantragt und durch die Kirchgemeindeversammlung freigegeben. Damit wird das Eigenkapital auf Ende 2025 entsprechend sinken. Auch ist es der Kirchenpflege ein Anliegen, die anstehenden Sanierungen ohne Aufnahme von Fremdgeld zu finanzieren und die laufenden jährlichen finanziellen Verpflichtungen jederzeit mit eigenem Geld abdecken zu können.

Daher hat die Kirchenpflege beschlossen, nicht alle Teilprojekte der Sanierung Kirche / Pfarreizentrum gemäss Studie in einem Antrag an die Kirchgemeindeversammlung zu bringen, sondern gestaffelt.

Geplante Umsetzung der Projekte Sanierung Gebäude Kirche / Pfarreizentrum:
Die energetisch wichtigen oder sogar dringend umzusetzenden Projekte im Umfang von 1.17 Mio. CHF werden priorisiert und an der Kirchgemeindeversammlung vom 12. Juni 2025 zur Freigabe beantragt.

• Gebäudehülle mit PV-Anlage
• Heizung/Warmwasser

Die weiteren Projekte bezüglich Kirche / Pfarreizentrum bleiben aktuell, werden aber erst nach
Abschluss der dringenden Projekte nach der dannzumaligen finanziellen Neubeurteilung einzeln oder als Gesamtes zur Abstimmung an eine spätere Kirchgemeindeversammlung gebracht. Es sind dies die Renovationen im Umfang von ca. 0.9 Mio. CHF.

• Eingangsbereich Pfarreizentrum
• Sakristei Kirche
• Anbau neue Küche Pfarreizentrum (Renovation Küche)

Weitere Gründe für die Verzögerung und die Aufteilung der Umsetzung der Sanierungsprojekte Kirche / Pfarreizentrum:
Die Umsetzung der Projekte gemäss Studienauftrag 2023 haben sich leider aus verschiedenen Gründen verzögert. Auch sprechen Gründe für eine gestaffelte Ausführung der Renovationsprojekte.

• Einsetzung Sachwalter in 1. Hälfte 2024, Neuwahl der Kirchenpflege per Mitte 2024
• Von der Zentralkirche des Kt. Zürich sind Investitionsbeiträge für energetische Sanierung zu
erwarten. Das neue Baubeitragsreglement wurde von der Synode im Jahr 2024
zurückgewiesen. Eine Freigabe des überarbeiteten Reglements ist erst auf anfangs 2025
vorgesehen. Gemäss dem neuen Reglement sollen die Unterstützungsbeiträge für
energetische Sanierungen steigen und davon möchten wir gerne profitieren. Daher ist es uns
ein Anliegen, die Umsetzung der ersten Projekte erst 2026 abschliessen zu können.
• Im Jahr 2026 sind Neuwahlen für die Amtsdauer 2026-2030. Die Umsetzung von grösseren
Projekten sollte nach Möglichkeit innerhalb einer Amtsperiode abgewickelt werden.
Dies wird mit der Priorisierung und Teilumsetzung noch in der laufenden Amtsperiode sichergestellt.

Die Kirchenpflege hofft auf Nachsicht und um Verständnis für die Verzögerung der Projektumsetzung und dankt für das entgegengebrachte Vertrauen.


Für die Kirchenpflege
Jürg Epting, Ressort Liegenschaften
Bereitgestellt: 11.06.2025     Besuche: 35 Monat