Die Kirchgemeindeversammlung ist das oberste Organ der Kirchgemeinde. Sie besteht aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Mitglieder. Neben den Rechtssetzungsbefugnissen hat sie auch verschiedene Verwaltungs- und Finanzkompetenzen. Die Details sind in der Kirchgemeindeordnung geregelt.
Normalerweise findet die Kirchgemeindeversammlung zweimal jährlich statt (Juni und Dezember)