» Beschlüsse der Kirchengemeindeversammlung vom 11.06.2026
» Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 11.06.2026
Protokoll
Das Protokoll liegt ab dem 18. Juni 2026 im Pfarreisekretariat Hombrechtikon für 30 Tage zur
Einsicht auf und kann unter www.pfarreistniklaus.ch eingesehen werden.
Rechtsmittel:
Gegen diese Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der
Rekurskommission der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich, c/o Silvia
Eggenschwiler Suppan, Kull Ruzek Eggenschwiler Rechtsanwälte, Florastrasse 1, 8008 Zürich,
- wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert fünf Tagen
schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen.
- und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene
Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Freundliche Grüsse,
Ihre Kirchenpflege