Felicia Thomann

Kirchgemeindeversammlung vom 4. Dezember 2025

Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung vom 4. Dezember 2025
Die Stimmberechtigten der Kirchgemeinde Hombrechtikon haben an der Kirchgemeindeversammlung vom 4. Dezember 2025 folgende Beschlüsse gefasst:

1. Das Budget 2026 wird genehmigt.
2. Der Steuerfuss wird auf 13% der einfachen Staatssteuer festgelegt.

Protokoll
Das Protokoll wird ab Montag, 15. Dezember 2025, während 30 Tagen im Pfarreisekretariat Hombrechtikon zur Einsicht aufliegen und unter www.pfarreistniklaus.ch einsehbar sein.

Rechtsmittel:

Gegen diese Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Rekurskommission der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich, c/o Silvia Eggenschwiler Suppan, Kull Ruzek Eggenschwiler Rechtsanwälte, Florastrasse 1, 8008 Zürich,

- wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert fünf Tagen
schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen
- und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Hombrechtikon, 09.12.2025
Kirchenpflege Hombrechtikon

Publiziert am 09.12.2025 unter www.pfarreistniklaus.ch

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Bereitgestellt: 09.12.2025